SCHULBEGINN FLAM / SCHULBEGINN FLAM

Montag 1. September 2025 / Montag 1. September 2025:
Männedorf

Dienstag, 2. September 2025:
Wallisellen

Mittwoch 3. September 2025 / Mittwoch 3. September 2025:
Zürich-Friesenberg (Döltschi) und Zürich-Mühlebach (Münchhalde)

Donnerstag 4. September 2025 / Donnerstag 4. September 2025:
Küsnacht & Zürich-Wollishofen

Montag 22. September 2025 / Montag 22. September 2025:
Zürich-Wipkingen (Letten, Wasserwerk & Nordstrasse)

ANMELDUNG ZU DEN KURSEN

Nach einer ersten Anmeldung zu den LCO-Französischkursen des Kantons Zürich – FLAM-Kurse – wird die Anmeldung jährlich automatisch und ohne Anmeldegebühr verlängert, bis zum Ende der obligatorischen Primarschulzeit, es sei denn, es erfolgt eine schriftliche Abmeldung, die bis zum 30. Juni des laufenden Schuljahres mitgeteilt werden muss.

Mit der definitiven Anmeldung ihres/ihrer Kindes/Kinder zu den FLAM-Kursen verpflichten sich die Eltern, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten, nämlich:

  • verpflichten sich, das Schulgeld fristgerecht auf Basis der erhaltenen Rechnung zu begleichen;
  • verpflichten sich, ihr/e Kind/er regelmäßig zum Unterricht zu schicken;
  • werden automatisch passive Mitglieder des Vereins.
  • Elektronische Anmeldung LCO/HSK: ab Januar über die Website der öffentlichen Schule.
  • Spontane Anmeldung: telefonische Anfrage, E-Mail oder über die FLAM-Website.

Im März/April: Das FLAM-Dokument „Individueller Fragebogen – definitive Anmeldung“ wird zusammen mit allen Unterlagen für das Schuljahr (inkl. Allgemeine Geschäftsbedingungen) an die Familie versandt.
Nach Erhalt des Originals dieses Dokuments, ordnungsgemäß von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet, gilt die Anmeldung des Kindes zu den LCO-Französischkursen als definitiv.
Für jede Neuanmeldung – nur einmalig zu zahlen: Zusätzlich zum Schulgeld wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben, die zur kostenlosen Teilnahme am jährlich organisierten Workshop „Bilinguale oder mehrsprachige Erziehung in der Familie. Eine Familie, mehrere Sprachen…“ berechtigt.

Im Mai/Juni: Eine Liste der dem Kind vorgeschlagenen Klasse wird den Eltern zugesandt (provisorische Liste).

Bereits angemeldete FLAM-Schüler wechseln in der Regel mit jedem neuen Schuljahresbeginn automatisch in die nächsthöhere Unterrichtsstufe.

Wenn die pädagogischen Ziele des Vorjahres nicht erreicht werden konnten und nach vorheriger Zustimmung der Eltern, kann das Programm wiederholt werden.

Für Kinder, die die fortgeschrittene Primarstufe – Wahlfach – besucht haben und fortsetzen, wird der Unterricht an die individuellen Bedürfnisse der Gruppe angepasst.

Für jede Abmeldung (Neu- oder Wiederanmeldung): Die Eltern müssen das Koordinationsteam unbedingt schriftlich (E-Mail oder einfacher Brief)bis zum 30. Juni informieren.

Eine Abmeldebestätigung wird dann an die Eltern gesendet und für Neuanmeldungen werden Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.

Nach Ablauf dieser Frist wird jede Abmeldung als Annullierung der Anmeldung betrachtet.

Nach dem 30. Juni oder während des Schuljahres: Ein schriftlicher Antrag der Eltern auf Annullierung der Anmeldung wird nur akzeptiert, wenn der Schüler/die Schülerin:

  • nicht das Französischniveau hat, um an unseren FLAM-Kursen Zürich teilzunehmen – nur gültig für eine Neuanmeldung (max. 2 Kurse – 1 kostenlos und 1 kostenpflichtig)
  • gesundheitliche Probleme hat (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests)
  • in einen anderen Kanton umzieht, der mehr als 50 km vom gewählten Unterrichtsort entfernt ist, oder ins Ausland (gegen Vorlage der offiziellen Abmeldebestätigung der Gemeinde).

Jeder Antrag auf Annullierung der Anmeldung muss schriftlich begründet und zur Prüfung an das Koordinationsteam und nicht an das pädagogische Team gerichtet werden. Telefonische Annullierungsanträge werden nicht akzeptiert.

Nach Annahme der Annullierung der Anmeldung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von max. CHF 500.00 je nach Fall in Rechnung gestellt, und der in Rechnung gestellte Betrag kann nicht angefochten werden.

Eine Annullierung der Anmeldung wird aus folgenden Gründen nicht akzeptiert:

  • zu voller Stundenplan;
  • Überlastung durch Schularbeiten;
  • andere kulturelle, sportliche oder sonstige Aktivität, die zu den gleichen Zeiten wie die FLAM-Kurse Zürich stattfindet;
  • Transport- oder persönliche Organisationsprobleme (z.B. zu langer Weg zwischen Wohnort und gewähltem Unterrichtsort usw.);
  • bei Lehrerwechsel;
  • im Falle höherer Gewalt (Gesundheitskrise, Engpässe, Streik, Unruhen usw.);
  • aus jedem anderen persönlichen Grund (z.B. mangelnde Motivation des Kindes usw.).

Das gesamte Schulgeld bleibt für das gesamte betreffende Schuljahr geschuldet, auch wenn die Rechnung vor der Annullierung nicht ausgestellt wurde.

Kann der angebotene Kurs mangels ausreichender definitiver Anmeldungen nicht stattfinden, verpflichtet sich das Koordinationsteam der FLAM-Kurse Zürich, eine andere Gruppe vorzuschlagen oder die Annullierung der Anmeldung kostenfrei zu bestätigen.

Muss ein Kurs aufgrund höherer Gewalt (Pandemie, Gesundheitsnotstand, Naturkatastrophe, Streik, Unruhen usw.) annulliert werden, können die Eltern weder eine Rückerstattung des Schulgeldes noch einen Ersatzkurs verlangen.