Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – FLAM-Kurse Zürich (Französische Muttersprache) Schuljahr 2025-2026

1. Rahmenbedingungen der Kurse

Dank der Unterstützung des Bildungsrats des Kantons Zürich organisiert der Verein „FLAM-Kurse – Französische Muttersprache“ Zürich Französischkurse für französischsprachige Kinder, die im Zürcher Schulsystem (Kindergärten und Primarschulen) eingeschult sind. Diese Kurse werden im Rahmen des LCO-Programms (Cours de Langue et de Culture d’Origine), auf Deutsch HSK (Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur), organisiert und sind von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt. Weitere Kurse zur Förderung und Entwicklung der französischen Sprache können auch außerhalb der LCO-Kursstruktur angeboten werden.

2. Ziel der Kurse

Ziel der Kurse ist es, den Kindern die Freude zu vermitteln, ihre Herkunftssprache zu praktizieren und zu vertiefen sowie sich der Frankophonie zu öffnen. Das pädagogische Programm basiert im Wesentlichen auf diesem Prinzip.

3. Inhalt der Kurse

Im Kindergartenalter (Kinder, die im 1. & 2. Kindergartenjahr und in der 1. Primarklasse des Zürcher Systems eingeschrieben sind), konzentrieren sich die Kurse auf die mündliche Französischpraxis (Geschichten, Rollenspiele, thematische Präsentationen, Übungen zur Lauterkennung usw.) und die Entdeckung der frankophonen Kultur (Gedichte, Lieder, Geschichten usw.). Auf Primarstufe (Schüler, die vom 2. bis zum 6. Primarschuljahr des Zürcher Systems eingeschrieben sind), lernen die Kinder, auf Französisch zu lesen und zu schreiben, während sie weiterhin die mündliche Sprache praktizieren und ihre kulturellen Kenntnisse vertiefen.

4. Koordinationsteam

Kindergarten- & Primarschulklassen: Sylvie Boutard – Hauptkoordinatorin der LCO-Französischkurse – FLAM Kurse Zürich
Lerzenstrasse 10 – CH-8953 Dietikon –  info@flam.ch
Telefonische Erreichbarkeit:  076 563 64 91 (von 9 bis 19 Uhr – ausserhalb der Zürcher Schulferien)

5. Termine, Dauer und Ort der Kurse

FLAM Schulbeginn: Woche 36: von Montag, 1. September bis Donnerstag, 4. September 2025

Woche 38 in ZH-Letten/Wasserwerk/Nordstrasse: Montag, 22. September 2025
Letzte Kurswoche: Woche 26: von Montag, 22. bis Donnerstag, 25. Juni 2026
Die ersten beiden Juliwochen dienen dazu, eventuell während des Jahres ausgefallene Kurse nachzuholen.

Kursdauer: 1 Kurs pro Woche von 1,5 Stunden ohne Pause.
Kurszeiten: Am späten Nachmittag (nach der Schule) oder am Mittwochnachmittag.

Schulferien: Die Ferientermine entsprechen denen der Gemeinde, in der der Kurs stattfindet. Der entsprechende Kalender wird den Eltern zu Beginn des Schuljahres ausgehändigt.

Q-Tag/Weiterbildungstag für Lehrpersonen der öffentlichen Schule: Die FLAM Kurse Zürich finden statt, wenn die Einrichtung geöffnet ist.
Kursort: Räumlichkeiten, die in Schulen des Kantons Zürich zur Verfügung gestellt oder direkt vom Verein gemietet werden.

6. Kursbesuch – Neuanmeldung

Während des Schuljahres kann der Besuch eines dem Niveau eines Kindes entsprechenden Kurses organisiert werden. Nur die erste Probestunde ist kostenlos, die folgenden werden in Rechnung gestellt. Interessierte Eltern müssen ihre Besuche im Voraus an info@flam.ch melden.

7. Anmeldung zu den Kursen

Die Anmeldung zu den LCO-Französischkursen – FLAM Kurse Zürich wird jedes Jahr automatisch verlängert, maximal bis zum Ende der obligatorischen Primarschulzeit.

Mit der definitiven Anmeldung ihres/ihrer Kindes/Kinder zu den FLAM Kursen Zürich verpflichten sich die Eltern:
  • den Schulgeldbetrag nach Erhalt der Rechnung fristgerecht zu begleichen (vgl. § 9. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten) und ihr/e Kind/er regelmässig zu den Kursen zu schicken.
  • werden automatisch passive Mitglieder des Vereins. Passive Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Sie sind zur jährlichen Generalversammlung des Vereins eingeladen, haben aber nur eine beratende Stimme.
Neuanmeldung
  • Über das elektronische LCO/HSK-Anmeldeformular, das ab Januar online verfügbar ist, über die Website der öffentlichen Schule des Kantons Zürich.
  • Spontane Anmeldung auf telefonische Anfrage, per E-Mail oder über die Website der FLAM Kurse Zürich.
Im März/April: Das Dokument „Individueller Fragebogen – definitive Anmeldung“ wird der Familie zusammen mit allen Unterlagen für das Schuljahr zugesandt.
Die Anmeldung des Kindes zu den Französischkursen gilt als definitiv, sobald das Original des individuellen Fragebogens, ordnungsgemäss von beiden Elternteilen oder dem/den gesetzlichen Vertreter/n unterzeichnet, vom Koordinationsteam empfangen wurde.
Für jede Neuanmeldung – nur einmalig zu zahlen: CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr werden zusätzlich zum Schulgeld erhoben, die zur kostenlosen Teilnahme am Workshop „Bilinguale oder mehrsprachige Erziehung in der Familie. Eine Familie, mehrere Sprachen…“ berechtigt, der jedes Jahr organisiert wird, sofern eine ausreichende Teilnehmerzahl dies zulässt (mind. 8 Personen).
Im Juni/Juli: Eine Liste der dem Kind für das Schuljahr vorgeschlagenen Klasse wird den Eltern zugesandt.
Im Falle eines Rücktritts von einer Neuanmeldung sind die Eltern verpflichtet, das Koordinationsteam schriftlich (E-Mail oder einfacher Brief) bis zum 30. Juni zu informieren. Eine Bestätigung der Annullierung der Anmeldung wird ihnen dann zugesandt, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren, die später in Rechnung gestellt werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Rücktritt von der Anmeldung als Annullierung der Anmeldung betrachtet (vgl. § 11).

Eine Anmeldung bis zum 31. August oder während des laufenden Schuljahres ist ebenfalls möglich, sofern Plätze verfügbar sind.

Automatische Wiederanmeldung

Die Anmeldung zu den Französischkursen – FLAM Zürich wird jedes Jahr automatisch verlängert, ohne neue Anmeldegebühren und ohne ein neues Formular ausfüllen zu müssen, maximal bis zum Ende der obligatorischen Primarschulzeit.

Im Juni/Juli: Eine Liste der dem Kind für das nächste Schuljahr vorgeschlagenen Klasse wird den Eltern zusammen mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das nächste Schuljahr zugesandt.
Im Falle einer Nicht-Wiederanmeldung für das nächste Schuljahr sind die Eltern verpflichtet, das Koordinationsteam schriftlich (E-Mail oder einfacher Brief) bis zum 30. Juni des laufenden Schuljahres zu informieren. Eine Bestätigung der Abmeldung wird ihnen dann für den nächsten Schuljahresbeginn zugesandt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Nicht-Wiederanmeldung zu den Kursen als Annullierung der Anmeldung betrachtet (vgl. § 11).

8. Schulgelder

PREISE 2025-2026
Anzahl Kind/er und Kurspreis pro Woche Schulgeld (30 oder 32 Wochen)
Montagskurse
Schulgeld (35 Wochen)
Dienstags- & Mittwochskurse
Schulgeld (33 Wochen)
Donnerstagskurse
1 Kind
CHF 38.00
CHF 1.140,00
CHF 1.216,00
CHF 1.330,00 CHF 1.254,00
2 Kinder
CHF 72.20*
CHF 2.166,00
CHF 2.310,00
CHF 2.527,00 CHF 2.382,00
3 Kinder
CHF 105.45**
CHF 3.163,50
CHF 3.374,00
CHF 3.690,00 CHF 3.479,00

(Rabatt bereits in der Tabelle berücksichtigt: von 5 % für 2 angemeldete Kinder* und von 7,5 % für 3 angemeldete Kinder**)

9. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

Zahlung in zwei Raten: 1. Fälligkeit am 31. Oktober und 2. Fälligkeit am 31. Dezember des laufenden Schuljahres.
Zahlung des gesamten Schulgeldes bis zum 31. Oktober des laufenden Schuljahres: Rabatt von 4 %.
Gebühren bei Zahlungsverzug: CHF 50.00 werden zusätzlich für jede unbezahlte Rechnung in Rechnung gestellt.
Die Schulgeldrechnung wird den Eltern ab der 1. Oktoberwoche per separater Post zugestellt.
Nach dem offiziellen Schuljahresbeginn der FLAM Kurse Zürich, bei einer Anmeldung während des laufenden Jahres, wird das Schulgeld entsprechend der Anzahl der verbleibenden Lektionen bis zum Ende des Schuljahres berechnet.

10. Annullierung eines Kurses – Höhere Gewalt

Kann der angebotene Kurs mangels ausreichender definitiver Anmeldungen nicht stattfinden, verpflichtet sich das Koordinationsteam der FLAM Kurse Zürich, eine andere Gruppe vorzuschlagen oder die Annullierung der Anmeldung oder Wiederanmeldung kostenfrei zu bestätigen. Muss ein Kurs aufgrund höherer Gewalt (Pandemie, Gesundheitsnotstand, Naturkatastrophe, Streik, Unruhen usw.) annulliert werden, können die Eltern keine Rückerstattung des Schulgeldes oder Ersatzkurse verlangen.

11. Annullierung der Anmeldung

Nach dem 30. Juni oder während des Schuljahres: Ein schriftlicher Antrag der Eltern auf Annullierung der Anmeldung wird nur akzeptiert, wenn der Schüler/die Schülerin:
  • nicht das Französisch-Niveau hat, um an den FLAM Kursen Zürich teilzunehmen – nur gültig für eine Neuanmeldung (max. 2 Kurse – 1 kostenlos und 1 kostenpflichtig)
  • gesundheitliche Probleme hat, die ihn/sie am Besuch der Kurse hindern (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests)
  • in einen anderen Kanton umzieht, der mehr als 50 km vom gewählten Unterrichtsort entfernt ist, oder ins Ausland (gegen Vorlage der offiziellen Abmeldebestätigung der Gemeinde).
Jeder Antrag auf Annullierung der Anmeldung muss schriftlich begründet und zur Prüfung an das Koordinationsteam und nicht an das pädagogische Team gerichtet werden. Telefonische Annullierungsanträge werden nicht akzeptiert.
Nach Annahme der Annullierung der Anmeldung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von max. CHF 500.00 werden je nach Fall in Rechnung gestellt und der in Rechnung gestellte Betrag kann nicht angefochten werden.

Eine Annullierung der Anmeldung wird aus folgenden Gründen nicht akzeptiert:
  • zu voller Stundenplan;
  • Überlastung durch Schularbeiten;
  • andere kulturelle, sportliche oder sonstige Aktivität, die zu den gleichen Zeiten wie die FLAM-Kurse Zürich stattfindet;
  • Transport- oder persönliche Organisationsprobleme (zum Beispiel: zu langer Weg zwischen Wohnort und dem gewählten Unterrichtsort usw.);
  • im Falle eines Lehrerwechsels;
  • im Falle höherer Gewalt (Gesundheitskrise, Engpässe, Streik, Unruhen usw.);
  • aus jedem anderen persönlichen Grund (z.B. mangelnde Motivation des Kindes usw.).
Wird der Antrag auf Annullierung der Anmeldung abgelehnt, bleibt das gesamte Schulgeld für das gesamte betreffende Schuljahr geschuldet, auch wenn die Rechnung vor dem Annullierungsantrag noch nicht ausgestellt wurde.

12. Privat-/Einzelunterricht

Eltern, die ein Kind bei den FLAM Kursen Zürich angemeldet oder vorangemeldet haben, müssen unbedingt die vorherige Zustimmung der Koordination einholen, wenn sie wünschen, dass ihr Kind von einem privaten oder individuellen Kurs profitieren kann, der persönlich von einer FLAM-Lehrperson erteilt wird, ohne die Struktur der FLAM Kurse Zürich zu durchlaufen.
Eine entsprechende Wettbewerbsklausel gilt für jede/n aktive/n FLAM-Lehrer/in oder für diejenigen, die ihren Vertrag mit den FLAM Kursen gekündigt haben, die es ihnen untersagt, Privatunterricht in einem bestimmten Umkreis oder für eine bestimmte Dauer zu geben. Diese Klausel betrifft nur den privat erteilten Privatunterricht und berührt nicht die Kurse, die vom Verein FLAM Kurse Zürich angeboten werden.