{"id":2916,"date":"2025-09-04T14:24:06","date_gmt":"2025-09-04T12:24:06","guid":{"rendered":"https:\/\/flam.ch\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2025-12-12T16:31:30","modified_gmt":"2025-12-12T14:31:30","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/flam.ch\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2916\" class=\"elementor elementor-2916 elementor-2012\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div data-dce-background-image-url=\"https:\/\/flam.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/FLAM01.jpg\" class=\"elementor-element elementor-element-fca9f6a e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"fca9f6a\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f6a13c0 elementor-widget__width-inherit elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f6a13c0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div data-dce-background-overlay-color=\"#FFFFFF00\" data-dce-background-image-url=\"https:\/\/flam.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/FLAM-background.jpg\" class=\"elementor-element elementor-element-8ba29ca e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"8ba29ca\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b4b1594 elementor-widget__width-inherit elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b4b1594\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b2dbe31 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b2dbe31\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\tAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u2013 FLAM-Kurse Z\u00fcrich\n(Franz\u00f6sische Muttersprache)\nSchuljahr 2025-2026\n\n<h2>1. Rahmenbedingungen der Kurse<\/h2>\nDank der Unterst\u00fctzung des Bildungsrats des Kantons Z\u00fcrich organisiert der Verein \u201eFLAM-Kurse \u2013 Franz\u00f6sische \nMuttersprache\u201c Z\u00fcrich Franz\u00f6sischkurse f\u00fcr franz\u00f6sischsprachige Kinder, die im Z\u00fcrcher \nSchulsystem (Kinderg\u00e4rten und Primarschulen) eingeschult sind. Diese Kurse werden im Rahmen des LCO-Programms (Cours de \nLangue et de Culture d\u2019Origine), auf Deutsch HSK (Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur), organisiert und sind von der Bildungsdirektion des \nKantons Z\u00fcrich anerkannt.  Weitere Kurse zur F\u00f6rderung und Entwicklung der franz\u00f6sischen Sprache \nk\u00f6nnen auch au\u00dferhalb der LCO-Kursstruktur angeboten werden.\n\n<h2>2. Ziel der Kurse<\/h2>\nZiel der Kurse ist es, den Kindern die Freude zu vermitteln, ihre Herkunftssprache zu praktizieren und zu vertiefen sowie sich der Frankophonie zu \u00f6ffnen. \nDas p\u00e4dagogische Programm basiert im Wesentlichen auf diesem Prinzip.\n\n<h2>3. Inhalt der Kurse<\/h2>\nIm Kindergartenalter (Kinder, die im 1. &amp; 2. Kindergartenjahr und in der 1. Primarklasse des Z\u00fcrcher Systems eingeschrieben sind), konzentrieren sich die Kurse \nauf die m\u00fcndliche Franz\u00f6sischpraxis (Geschichten, Rollenspiele, thematische Pr\u00e4sentationen, \u00dcbungen zur Lauterkennung usw.) und \ndie Entdeckung der frankophonen Kultur (Gedichte, Lieder, Geschichten usw.).\nAuf Primarstufe (Sch\u00fcler, die vom 2. bis zum 6. Primarschuljahr des Z\u00fcrcher Systems eingeschrieben sind), lernen die Kinder, auf Franz\u00f6sisch zu lesen und zu \nschreiben, w\u00e4hrend sie weiterhin die m\u00fcndliche Sprache praktizieren und ihre kulturellen Kenntnisse vertiefen.\n\n<h2>4. Koordinationsteam<\/h2>\nKindergarten- &amp; Primarschulklassen: Sylvie Boutard \u2013 Hauptkoordinatorin der LCO-Franz\u00f6sischkurse \u2013 FLAM Kurse Z\u00fcrich<br>Lerzenstrasse 10 &#8211; CH-8953 Dietikon &#8211; \uf02a <a href=\"mailto:info@flam.ch\">info@flam.ch<\/a><br>Telefonische Erreichbarkeit: \uf028 076 563 64 91 (von 9 bis 19 Uhr &#8211; ausserhalb der Z\u00fcrcher Schulferien) \n\n<h2>5. Termine, Dauer und Ort der Kurse<\/h2>\n<strong>FLAM Schulbeginn: Woche 36: von Montag, 1. September bis Donnerstag, 4. September 2025<\/strong><br><br>Woche 38 in ZH-Letten\/Wasserwerk\/Nordstrasse: Montag, 22. September 2025<br>Letzte Kurswoche: Woche 26: von Montag, 22. bis Donnerstag, 25. Juni 2026<br>Die ersten beiden Juliwochen dienen dazu, eventuell w\u00e4hrend des Jahres ausgefallene Kurse nachzuholen.<br><br>Kursdauer: 1 Kurs pro Woche von 1,5 Stunden ohne Pause.<br>Kurszeiten: Am sp\u00e4ten Nachmittag (nach der Schule) oder am Mittwochnachmittag.<br><br>Schulferien: Die Ferientermine entsprechen denen der Gemeinde, in der der Kurs \nstattfindet. Der entsprechende Kalender wird den Eltern zu Beginn des Schuljahres ausgeh\u00e4ndigt. <br><br>Q-Tag\/Weiterbildungstag f\u00fcr Lehrpersonen der \u00f6ffentlichen Schule: Die FLAM Kurse Z\u00fcrich finden statt, wenn die Einrichtung ge\u00f6ffnet ist.<br>Kursort: R\u00e4umlichkeiten, die in Schulen des Kantons Z\u00fcrich zur Verf\u00fcgung gestellt oder \ndirekt vom Verein gemietet werden.\n\n<h2>6. Kursbesuch \u2013 Neuanmeldung<\/h2>\nW\u00e4hrend des Schuljahres kann der Besuch eines dem Niveau eines Kindes entsprechenden Kurses organisiert werden. Nur die erste Probestunde ist <x id=\"gid_0\"><\/x>kostenlos, die folgenden werden in Rechnung gestellt. Interessierte Eltern m\u00fcssen ihre Besuche im Voraus an <a href=\"mailto:info@flam.ch\">info@flam.ch<\/a> melden.  \n\n<h2>7. Anmeldung zu den Kursen<\/h2>\n<strong>Die Anmeldung zu den LCO-Franz\u00f6sischkursen \u2013 FLAM Kurse Z\u00fcrich wird jedes Jahr automatisch verl\u00e4ngert, maximal \nbis zum Ende der obligatorischen Primarschulzeit.<\/strong><br><br>Mit der definitiven Anmeldung ihres\/ihrer Kindes\/Kinder zu den FLAM Kursen Z\u00fcrich verpflichten sich die Eltern:\n<ul>\n  <li>den Schulgeldbetrag nach Erhalt der Rechnung fristgerecht zu begleichen (vgl. \u00a7 9. Rechnungsstellung und \n Zahlungsmodalit\u00e4ten) und ihr\/e Kind\/er regelm\u00e4ssig zu den Kursen zu schicken.  <\/li>\n  <li>werden automatisch passive Mitglieder des Vereins. Passive Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Sie sind \nzur j\u00e4hrlichen Generalversammlung des Vereins eingeladen, haben aber nur eine beratende Stimme. <\/li>\n<\/ul>\n\n<strong>Neuanmeldung<\/strong>\n<ul>\n  <li>\u00dcber das elektronische LCO\/HSK-Anmeldeformular, das ab Januar online verf\u00fcgbar ist, \u00fcber die Website der \u00f6ffentlichen \nSchule des Kantons Z\u00fcrich.<\/li>\n  <li>Spontane Anmeldung auf telefonische Anfrage, per E-Mail oder \u00fcber die Website der FLAM Kurse Z\u00fcrich.<\/li>\n<\/ul>\n\nIm M\u00e4rz\/April: Das Dokument \u201eIndividueller Fragebogen \u2013 definitive Anmeldung\u201c wird der Familie zusammen mit allen Unterlagen \nf\u00fcr das Schuljahr zugesandt.<br>Die Anmeldung des Kindes zu den Franz\u00f6sischkursen gilt als definitiv, sobald das Original des individuellen Fragebogens, ordnungsgem\u00e4ss \nvon beiden Elternteilen oder dem\/den gesetzlichen Vertreter\/n unterzeichnet, vom Koordinationsteam empfangen wurde.<br>F\u00fcr jede Neuanmeldung \u2013 nur einmalig zu zahlen: CHF 100.00 Bearbeitungsgeb\u00fchr werden zus\u00e4tzlich zum Schulgeld erhoben, \ndie zur kostenlosen Teilnahme am Workshop \u201eBilinguale oder mehrsprachige Erziehung in der Familie. Eine Familie, <x id=\"gid_3\"><\/x>mehrere Sprachen&#8230;\u201c berechtigt, der jedes Jahr organisiert wird, sofern eine ausreichende Teilnehmerzahl dies zul\u00e4sst (mind. 8 Personen).<br>Im Juni\/Juli: Eine Liste der dem Kind f\u00fcr das Schuljahr vorgeschlagenen Klasse wird den Eltern zugesandt.<br>Im Falle eines R\u00fccktritts von einer Neuanmeldung sind die Eltern verpflichtet, das Koordinationsteam schriftlich (E-Mail oder einfacher <x id=\"gid_4\"><\/x>Brief) bis zum 30. Juni zu informieren. Eine Best\u00e4tigung der Annullierung der Anmeldung wird ihnen dann zugesandt, ohne Anspruch auf R\u00fcckerstattung der \nBearbeitungsgeb\u00fchren, die sp\u00e4ter in Rechnung gestellt werden.<br>Nach Ablauf dieser Frist wird der R\u00fccktritt von der Anmeldung als Annullierung der Anmeldung betrachtet (vgl. \u00a7 11).  <br><br><strong>Eine Anmeldung bis zum 31. August oder w\u00e4hrend des laufenden Schuljahres ist ebenfalls m\u00f6glich, sofern Pl\u00e4tze verf\u00fcgbar sind.<\/strong><br><br>\n<strong>Automatische Wiederanmeldung<\/strong><br><br>Die Anmeldung zu den Franz\u00f6sischkursen \u2013 FLAM Z\u00fcrich wird jedes Jahr automatisch verl\u00e4ngert, ohne neue \nAnmeldegeb\u00fchren und ohne ein neues Formular ausf\u00fcllen zu m\u00fcssen, maximal bis zum Ende der obligatorischen Primarschulzeit.<br><br>Im Juni\/Juli: Eine Liste der dem Kind f\u00fcr das n\u00e4chste Schuljahr vorgeschlagenen Klasse wird den Eltern zusammen mit den neuen \nAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr das n\u00e4chste Schuljahr zugesandt.<br>Im Falle einer Nicht-Wiederanmeldung f\u00fcr das n\u00e4chste Schuljahr sind die Eltern verpflichtet, das Koordinationsteam schriftlich (E-Mail oder \neinfacher Brief) bis zum 30. Juni des laufenden Schuljahres zu informieren. Eine Best\u00e4tigung der Abmeldung wird ihnen dann f\u00fcr den \nn\u00e4chsten Schuljahresbeginn zugesandt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Nicht-Wiederanmeldung zu den Kursen als Annullierung der Anmeldung betrachtet (vgl. \u00a7 11).\n\n<h2>8. Schulgelder<\/h2>\n<table>\n  <tbody>\n    <tr>\n      <td colspan=\"4\"><strong>PREISE 2025-2026<\/strong><\/td>\n    <\/tr>\n    <tr>\n      <td>Anzahl Kind\/er und Kurspreis pro Woche<\/td>\n      <td>Schulgeld (30 oder 32 Wochen)<br>Montagskurse<\/td>\n      <td>Schulgeld (35 Wochen)<br>Dienstags- &amp; Mittwochskurse<\/td>\n      <td>Schulgeld (33 Wochen)<br>Donnerstagskurse<\/td>\n    <\/tr>\n    <tr>\n      <td>1 Kind<br>CHF 38.00<\/td>\n      <td>CHF 1.140,00<br>CHF 1.216,00<\/td>\n      <td>CHF 1.330,00<\/td>\n      <td>CHF 1.254,00<\/td>\n    <\/tr>\n    <tr>\n      <td>2 Kinder<br>CHF 72.20*<\/td>\n      <td>CHF 2.166,00<br>CHF 2.310,00<\/td>\n      <td>CHF 2.527,00<\/td>\n      <td>CHF 2.382,00<\/td>\n    <\/tr>\n    <tr>\n      <td>3 Kinder<br>CHF 105.45**<\/td>\n      <td>CHF 3.163,50<br>CHF 3.374,00<\/td>\n      <td>CHF 3.690,00<\/td>\n      <td>CHF 3.479,00<\/td>\n    <\/tr>\n  <\/tbody>\n<\/table>\n<p>(Rabatt bereits in der Tabelle ber\u00fccksichtigt: von 5 % f\u00fcr 2 angemeldete Kinder* und von 7,5 % f\u00fcr 3 angemeldete Kinder**)<\/p>\n\n<h2>9. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/h2>\nZahlung in zwei Raten: 1. F\u00e4lligkeit am 31. Oktober und 2. F\u00e4lligkeit am 31. Dezember des laufenden Schuljahres. <br>Zahlung des gesamten Schulgeldes bis zum 31. Oktober des laufenden Schuljahres: Rabatt von 4 %.<br>Geb\u00fchren bei Zahlungsverzug: CHF 50.00 werden zus\u00e4tzlich f\u00fcr jede unbezahlte Rechnung in Rechnung gestellt.<br>Die Schulgeldrechnung wird den Eltern ab der 1. Oktoberwoche per separater Post zugestellt.<br>Nach dem offiziellen Schuljahresbeginn der FLAM Kurse Z\u00fcrich, bei einer Anmeldung w\u00e4hrend des laufenden Jahres, wird das Schulgeld entsprechend der \nAnzahl der verbleibenden Lektionen bis zum Ende des Schuljahres berechnet.\n\n<h2>10. Annullierung eines Kurses \u2013 H\u00f6here Gewalt<\/h2>\nKann der angebotene Kurs mangels ausreichender definitiver Anmeldungen nicht stattfinden, verpflichtet sich das Koordinationsteam der \nFLAM Kurse Z\u00fcrich, eine andere Gruppe vorzuschlagen oder die Annullierung der Anmeldung oder Wiederanmeldung kostenfrei zu best\u00e4tigen. Muss ein \nKurs aufgrund h\u00f6herer Gewalt (Pandemie, Gesundheitsnotstand, Naturkatastrophe, Streik, Unruhen usw.) annulliert werden, k\u00f6nnen die Eltern keine \nR\u00fcckerstattung des Schulgeldes oder Ersatzkurse verlangen.\n\n<h2>11. Annullierung der Anmeldung<\/h2>\nNach dem 30. Juni oder w\u00e4hrend des Schuljahres: Ein schriftlicher Antrag der Eltern auf Annullierung der Anmeldung wird nur akzeptiert, \nwenn der Sch\u00fcler\/die Sch\u00fclerin:\n<ul>\n  <li>nicht das Franz\u00f6sisch-Niveau hat, um an den FLAM Kursen Z\u00fcrich teilzunehmen \u2013 nur g\u00fcltig f\u00fcr eine Neuanmeldung (max. 2 \n Kurse \u2013 1 kostenlos und 1 kostenpflichtig)<\/li>\n  <li>gesundheitliche Probleme hat, die ihn\/sie am Besuch der Kurse hindern (gegen Vorlage eines \u00e4rztlichen Attests)<\/li>\n  <li>in einen anderen Kanton umzieht, der mehr als 50 km vom gew\u00e4hlten Unterrichtsort entfernt ist, oder ins Ausland (gegen Vorlage der offiziellen \n Abmeldebest\u00e4tigung der Gemeinde).<\/li>\n<\/ul>\nJeder Antrag auf Annullierung der Anmeldung muss schriftlich begr\u00fcndet und zur Pr\u00fcfung an das Koordinationsteam und nicht an \ndas p\u00e4dagogische Team gerichtet werden. Telefonische Annullierungsantr\u00e4ge werden nicht akzeptiert. <br>Nach Annahme der Annullierung der Anmeldung werden Verwaltungsgeb\u00fchren in H\u00f6he von max. CHF 500.00 werden je nach \nFall in Rechnung gestellt und der in Rechnung gestellte Betrag kann nicht angefochten werden.<br><br>\n<strong>Eine Annullierung der Anmeldung wird aus folgenden Gr\u00fcnden nicht akzeptiert:<\/strong>\n<ul>\n  <li>zu voller Stundenplan;<\/li>\n  <li>\u00dcberlastung durch Schularbeiten;<\/li>\n  <li>andere kulturelle, sportliche oder sonstige Aktivit\u00e4t, die zu den gleichen Zeiten wie die FLAM-Kurse Z\u00fcrich stattfindet;<\/li>\n  <li>Transport- oder pers\u00f6nliche Organisationsprobleme (zum Beispiel: zu langer Weg zwischen Wohnort und dem \ngew\u00e4hlten Unterrichtsort usw.);<\/li>\n  <li>im Falle eines Lehrerwechsels;<\/li>\n  <li>im Falle h\u00f6herer Gewalt (Gesundheitskrise, Engp\u00e4sse, Streik, Unruhen usw.);<\/li>\n  <li>aus jedem anderen pers\u00f6nlichen Grund (z.B. mangelnde Motivation des Kindes usw.).<\/li>\n<\/ul>\nWird der Antrag auf Annullierung der Anmeldung abgelehnt, bleibt das gesamte Schulgeld f\u00fcr das gesamte betreffende Schuljahr geschuldet, \nauch wenn die Rechnung vor dem Annullierungsantrag noch nicht ausgestellt wurde.\n\n<h2>12. Privat-\/Einzelunterricht<\/h2>\nEltern, die ein Kind bei den FLAM Kursen Z\u00fcrich angemeldet oder vorangemeldet haben, m\u00fcssen unbedingt die vorherige Zustimmung der \nKoordination einholen, wenn sie w\u00fcnschen, dass ihr Kind von einem privaten oder individuellen Kurs profitieren kann, der pers\u00f6nlich von einer \nFLAM-Lehrperson erteilt wird, ohne die Struktur der FLAM Kurse Z\u00fcrich zu durchlaufen.<br>Eine entsprechende Wettbewerbsklausel gilt f\u00fcr jede\/n aktive\/n FLAM-Lehrer\/in oder f\u00fcr diejenigen, die ihren \nVertrag mit den FLAM Kursen gek\u00fcndigt haben, die es ihnen untersagt, Privatunterricht in einem bestimmten Umkreis oder f\u00fcr eine bestimmte Dauer zu geben. Diese Klausel \nbetrifft nur den privat erteilten Privatunterricht und ber\u00fchrt nicht die Kurse, die vom Verein FLAM Kurse Z\u00fcrich angeboten werden.\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u2013 FLAM-Kurse Z\u00fcrich (Franz\u00f6sische Muttersprache) Schuljahr 2025-2026 1. Rahmenbedingungen der Kurse Dank der Unterst\u00fctzung des Bildungsrats des Kantons Z\u00fcrich organisiert der Verein \u201eFLAM-Kurse \u2013 Franz\u00f6sische Muttersprache\u201c Z\u00fcrich Franz\u00f6sischkurse f\u00fcr franz\u00f6sischsprachige Kinder, die im Z\u00fcrcher Schulsystem (Kinderg\u00e4rten und Primarschulen) eingeschult sind. 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